Seit dem 1. Januar 2017 müssen börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit über 500 Beschäftigten deutlich umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Sachverhalte berichten – wie Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Aspekte, welche die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption betreffen. An die Druckvariante werden bestimmte Anforderungen gestellt.
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