Druckerzeugnisse sind per definitionem alle Arten von gedruckten Produkten. Daraus ergibt sich eine große Vielfalt vom 3D-Druck über bedruckte Kleidung bis hin zu den gedruckten Informationsquellen: Abhängig vom Druckverfahren und nicht zuletzt vom Bedruckstoff können sich die Erzeugnisse des Drucks stark unterscheiden. Im Gegensatz dazu erscheinen die sogenannten neuen Medien in digitalisierter Form (z. B. CD-ROM, E-Book, Online-Publikationen).
Buch und Zeitschrift fallen wohl jedermann sofort zum Thema Druckerzeugnisse ein. Doch darüber hinaus bietet der Markt zahlreiche weitere Produkte, die sich in ihrer Form und Herstellung stark unterscheiden können. Entscheidende Faktoren der Gestaltung sind Druckverfahren und Bedruckstoff. Deshalb bieten die folgenden Absätze einen Überblick über die Möglichkeiten, die zur Auswahl stehen, und einige Beispiele für die Vielfalt der Druckerzeugnisse.
Mit der Erfindung des Buchdrucks – genauer: der beweglichen Lettern dafür, die er in Serie fertigte – legte Johannes Gutenberg im 15. Jahrhundert den Grundstein für die massenhafte Produktion von Druckerzeugnissen. Heute kommt das Verfahren nur noch selten zum Einsatz, weil es zeit- und kostenaufwendig ist. Darüber hinaus können sowohl die Schrift als auch das Papier Spuren der mechanischen Belastung in der Druckpresse davontragen, was im Allgemeinen als Nachteil empfunden wird. Weitere gängige Druckverfahren und ihre Merkmale sind:
Digitaldruck |
|
Flexodruck |
|
Offsetdruck |
|
Siebdruck |
|
Tiefdruck |
|
3D-Druck | Aufbau von dreidimensionalen Objekten durch den Auftrag von vielen zweidimensionalen Schichten eines festen oder flüssigen Werkstoffs |
Man ist versucht zu sagen: Alles lässt sich bedrucken. Dies ist natürlich etwas übertrieben, doch als Bedruckstoffe kommen tatsächlich zahlreiche Materialien in Frage. Hier ein Überblick:
Wie in der Definition angedeutet, gibt es vielfältige Beispiele für Druckerzeugnisse. Denn Print ist in die Herstellung diverser Alltagsgegenstände involviert. Und so werden im Druck mitunter überraschende Produkte gestaltet; einige Beispiele sind etwa die folgenden:
Die Pressegesetze der deutschen Bundesländer schreiben ein Impressum für alle Druckerzeugnisse vor. Sogenannte harmlose Druckwerke wie Preislisten oder Programmzettel von kulturellen Veranstaltungen sind davon jedoch in der Regel ausgenommen. Allerdings gibt es keine bundesweit einheitliche Gesetzgebung. Für detaillierte Informationen zur Impressumspflicht empfiehlt es sich also immer, das Pressegesetz des eigenen Bundeslandes zurate zu ziehen.
Auch die Pflichtangaben im Impressum eines Druckerzeugnisses regeln die Pressegesetze der Bundesländer. Deshalb gilt auch hier: Detaillierte Informationen sollten immer der Gesetzgebung des eigenen Bundeslands entnommen werden. Eine beispielhafte Vorstellung von den Pflichtangaben in einem Impressum vermitteln die Anforderungen aus § 8 des Pressegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Hier ein Überblick:
Art des Druckerzeugnisses | Pflichtangaben im Impressum |
1. alle Druckerzeugnisse, die im Geltungsbereich des Gesetzes erscheinen |
|
2. periodische Druckerzeugnisse |
(zusätzlich zu 1.) |
3. Zeitungen und Anschlusszeitungen, die regelmäßig ganze Seiten des redaktionellen Teils fertig übernehmen | verantwortlicher Redakteur und Verleger des übernommenen Teils (zusätzl. zu 1.) |
4. Neben- oder Unterausgaben einer Hauptzeitung, insbesondere Kopfzeitungen, Bezirks- oder Lokalausgaben | Verleger der Hauptzeitung (zusätzl. zu 1.) |
Für die Besteuerung von Druckerzeugnissen kommen der volle Umsatzsteuersatz (19 %) und der ermäßigte Umsatzsteuersatz (7 %) zur Anwendung. Generell gilt der volle Satz für Erzeugnisse, die in erster Linie der Werbung dienen oder keinen bzw. kaum Text enthalten. Mit dem ermäßigten Satz besteuert werden Bücher und informative Formate. Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung im Einzelnen.
Besteuerung mit vollem Umsatzsteuersatz von 19 % | Besteuerung mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz von 7 % |
Werbedrucksachen:
Druckerzeugnisse, die keinen oder kaum Text enthalten:
|
Bücher und informative Formate:
|
Außer der Produktart entscheidet allerdings auch die Art des Auftrags darüber, welchen Satz der Umsatzsteuer (umgangssprachlich: Mehrwertsteuer) der Kunde einer Druckerei bezahlen muss. So gilt für eine Werklieferung der ermäßigte, für eine Werkleistung aber der volle Satz. Auch wenn ein Auftrag zum Drucken und Binden getrennt erteilt wird, fallen unterschiedliche Sätze an. Die Besteuerung von Nebenleistungen wie Transport und Verpackung hängt wiederum vom Steuersatz des Druckerzeugnisses ab.
Das korrekte Ansetzen der Besteuerung ist sowohl für den Kunden als auch für die Druckerei von Bedeutung: Der Kunde kann nur den tatsächlich gültigen Satz für den Vorsteuerabzug gültig machen – wird irrtümlich der volle anstatt des ermäßigten Satzes berechnet, darf er dennoch nur den ermäßigten absetzen. Und der Druckerei drohen beim Ansetzen eines falschen Satzes Reklamationen durch den Kunden und Nachforderungen durch den Fiskus. Es empfiehlt sich also, im Zweifel juristischen Rat für die Besteuerung von Druckerzeugnissen einzuholen.
Das Porto für Druckerzeugnisse berechnet sich abhängig von der Art der Publikation. Insgesamt unterteilt die Deutsche Post AG gewerbliche Druckprodukte in vier Kategorien, die zu Sonderkonditionen verschickt werden. Hier der Überblick:
Die genauen Preise müssen anhand näherer Informationen kalkuliert werden. Dazu gehören Maße, Gewicht und die Zahl der Ausgaben, die versandt werden sollen.
Für Privatkunden lohnt es sich zu prüfen, ob sie ihre Post als Büchersendung verschicken können. Eine ausführliche schriftliche Mitteilung dürfen sie dann zwar nicht beilegen, dafür aber beispielsweise den Lieferschein oder einen Rücksendeaufkleber. Als Büchersendung können bei der Deutschen Post AG in aufgegeben werden:
Dieser Artikel ist erstmals erschienen am 14.11.2018.