Ist der Mitarbeiter eines Unternehmens innerhalb eines Jahres – also binnen zwölf Monaten – länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, hat der Arbeitgeber die Pflicht zu eruieren, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und somit das Arbeitsverhältnis erhalten werden kann. Diese Aufgabe nennt sich „Betriebliches Eingliederungsmanagement“.
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