Einigung zwischen Zeitarbeits-Arbeitgeber­verbänden und Verdi erfolgte Ende September 2017

Neuer Tarifvertrag für Zeitarbeiter in der Druckindustrie

Den Unternehmen der Druckindustrie steht seit Ende September ein neuer Tarifvertrag für Zeitarbeiter zur Verfügung.

Der bisherige Branchen­zuschlags­tarif­vertrag enthält ein fünfstufiges, nach der Einsatz­dauer im Betrieb gestaffeltes Zuschlags­modell. Damit werden die Löhne der Zeitarbeiter schrittweise an das Lohnniveau der Stamm­beschäftigten einer Branche angeglichen. Der neue Zuschlagstarifvertrag für die Druckindustrie (TV BZ Druck) sehe nunmehr ein sechsstufiges Zuschlagsmodell vor, so der BVDM. Die bisherigen fünf Zuschlagsstufen bleiben unverändert, es komme jedoch eine weitere Stufe hinzu. Der neue TV BZ Druck sieht somit folgende Branchenzuschläge, basierend auf den Stundenentgelten der Zeitarbeitsbranche, vor:

1. Nach der vierten vollendeten Woche: 8 %2. Nach dem dritten vollendenten Monat: 15 %3. Nach dem fünften vollendeten Monat: 20 %4. Nach dem siebenten vollendeten Monat: 35 %5. Nach dem neunten vollendeten Monat: 45 %6. Nach dem fünfzehnten vollendenten Monat: 50 % (neu).

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Zum Hintergrund des neuen TarifvertragesWie der Verband Druck und Medien Bayern in diesem Zusammenhang verlauten lässt, trage die Einführung der zusätzlichen Stufe der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 1. April 2017 Rechnung. Grundsätzlich müssten somit Zeitarbeiter das gleiche Entgelt erhalten wie vergleichbare Stammbeschäftigte im Einsatzbetrieb. Es bleibe aber möglich, durch Tarifverträge der Zeitarbeit von diesem Anspruch auf „Equal Pay“ abzuweichen. Neu sei seit dem 1. April 2017, dass diese abweichenden Vereinbarungen auf eine Einsatzzeit von 9 Monaten begrenzt sind. Danach lebe der Anspruch auf gleiches Entgelt grundsätzlich wieder auf (§ 8 Abs. 4 AÜG).

Eine geringere Bezahlung als „Equal Pay“ sei bei Einsätzen von mehr als 9 Monaten nur noch dann möglich, so der VDMB, wenn ein Branchenzuschlagstarifvertrag nach spätestens 15 Monaten Einsatz ein Entgelt vorsiehe, welches als „gleichwertig“ mit dem tariflichen Entgelt vergleichbarer Arbeitnehmer in der Einsatzbranche festgelegt ist. Diese Gleichwertigkeit mit dem Tariflohn der Druckindustrie werde mit der neuen Zuschlagsstufe erreicht.

Geltungsbereich des TV BZ DruckDer Tarifvertrag regelt laut VDMB ausschließlich Branchenzuschläge für gewerbliche Arbeitnehmer in den Zeitarbeits-Entgeltgruppen 1-5. Für Zeitarbeit im Angestelltenbereich sowie in den Zeitarbeits-Entgeltgruppen 6-9 falle kein Zuschlag an. Diese könnten daher (auf Grundlage der Zeitarbeitstarifverträge) maximal für 9 Monate Einsatz ein vom Anspruch auf „Equal Pay“ abweichendes Entgelt erhalten.

Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem zuständigen Landesverband.