Bielomatik unter Schutzschirm: Bereich Papierverarbeitung soll verkauft werden
von Frank Lohmann,
Vor diesem Hintergrund saniert sich das Unternehmen durch ein Schutzschirmverfahren. Das Amtsgericht Esslingen hat dem entsprechenden Antrag der Geschäftsführung bereits zugestimmt, wie es weiter heißt. Die rund 550 Mitarbeiter in Neuffen wurden im Zuge einer Mitarbeiterversammlung darüber informiert.
Damit kommt Bielomatik einer drohenden Zahlungsunfähigkeit zuvor. Das Unternehmen wird in Eigenverwaltung weitergeführt, kann aber im Schutzschirmverfahren die Möglichkeiten des neuen Insolvenzrechts zur Sanierung nutzen. Wie ein Pressesprecher gegenüber Deutscher Drucker zum Ausdruck brachte, werde der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortgeführt. Das Unternehmen sei weiterhin zahlungsfähig.
Anzeige
Gleichzeitig wurde für die Tochtergesellschaft Bielomatik Jagenberg, die in Neuss 23 Mitarbeiter beschäftigt, ein Regelinsolvenzverfahren eingeleitet. Auch dort wurde eine Mitarbeiterversammlung durchgeführt. Bielomatik Jagenberg betreibt Service und Wartung für Querschneider.
Begleitet wird das Schutzschirmverfahren vom Restrukturierungsexperten Arndt Geiwitz von der Kanzlei Schneider, Geiwitz & Partner als Sachwalter. Für Bielomatik Jagenberg wurde Patrick Wahren aus derselben Kanzlei gleichzeitig als Insolvenzverwalter bestellt.
Der Vorsitzende der Bielomatik-Geschäftsführung Alexander Wassermann zum aktuellen Geschehen: „Bielomatik ist und bleibt auch unter dem Schutzschirm uneingeschränkt handlungsfähig. Wir können alle Kundenaufträge planmäßig erfüllen und die Lieferantenverbindlichkeiten, die während des Schutzschirmverfahrens entstehen, begleichen.“
Bielomatik hat sich in den vergangenen Jahren in den Bereichen Kunststoffschweißen und Schmiertechnik besser entwickelt als in der Papiersparte. Die Zahlen für 2013 weisen einen Umsatz von 119,8 Mio. Euro für das Gesamtunternehmen aus, davon machte die Sparte Papierverarbeitung 78,1 Mio. Euro (ca. 65%) aus. Schon für 2014 zeichnet sich eine deutliche Abweichung der Tendenz zugunsten der beiden anderen Bereiche ab.
„Auch im Bereich Papierverarbeitung sehen wir viele positive Ansätze, die in einem anderen unternehmerischen Umfeld Synergien erzeugen können und ihren Wert haben“, berichtet Arndt Geiwitz. Das heißt, die gesamte Papiersparte passt nicht mehr so richtig ins Portfolio und sollte idealerweise an ein anderes Unternehmen in toto verkauft werden. „Wir werden hier ganz intensiv in Verkaufsgespräche gehen“, so Geiwitz abschließend.
Das Unternehmen wird nun innerhalb von drei Monaten einen Sanierungsplan erstellen. Wenn die Gläubiger diesen annehmen, wird er – nach einem entsprechenden Beschluss des Gerichts – so umgesetzt.
Wassermann versprach ein Vorgehen „im engen Schulterschluss zwischen Gläubigern, Geschäftspartnern, Mitarbeitern, Gericht und Sachwalter.“
Auf die Gültigkeit von Arbeitsverträgen hat der Schutzschirm-Antrag keine Auswirkungen. Alle Rechte und Pflichte bleiben bestehen. Folglich haben Mitarbeiter auch in Schutzschirmverfahren einen gesicherten Gehaltsanspruch für drei Monate über das sogenannte Insolvenzgeld.