Bundesverband Druck und Medien

Scharfe Kritik an der staatlichen Festsetzung des Mindestlohns

Mit deutlichen Worten wendet sich der Bundesverband Druck und Medien gegen den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums, wonach der Mindestlohn in diesem Jahr auf 12 Euro erhöht werden soll. Die eigentlich dafür zuständige Mindestlohnkommission würde dadurch nur noch zum „Pausenclown“ zwischen den Bundestagswahlen. Der bvdm fordert, dass sich der Mindestlohn weiterhin an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren müsse.

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Der bvdm weist darauf hin, dass die Tariflöhne der Druckindustrie zwar sämtlich über 12 € liegen würden, aber dennoch die Gefahr bestehe, dass durch die Erhöhung des Mindestlohnes von aktuell 9,82 € um über 22 % auf 12 Euro  das Lohngefüge in kurzer Zeit insgesamt unter Druck gerate.

„Schon die Äußerungen von Bundesarbeitsminister Heil im Zusammenhang mit der letzten Anpassung des Mindestlohnes im Jahr 2020 hatten deutlich gemacht, dass der Minister und mit ihm die SPD planten, die Mindestlohnkommission auszubooten“, kritisiert der Verband. „Politische und gewerkschaftliche Forderungen nach einer schnellen, systemwidrigen Anhebung auf 12 Euro erschwerten eine Einigung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern erheblich“, heißt es vom bvdm weiter.

„Unser schon länger gehegter Verdacht, dass die Politik sich nicht aus der Arbeit der Mindestlohnkommission heraushalten würde, hat sich mit dem aktuellen Gesetzentwurf bestätigt und dass es sich dabei um einen „einmaligen“ staatlichen Eingriff handele, dürfte wohl niemand glauben“, so Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des bvdm. „Es entsteht der fatale Eindruck, die Mindestlohnkommission solle nur noch als „Pausenclown“ zwischen den Bundestagswahlen agieren, wie es Prof. Dr. Lars P. Feld, wissenschaftliches Mitglied der Kommission, sehr treffend formuliert hat,“ schlussfolgert Dr. Deimel.

Aus Sicht des bvdm sei es daher „dringend geboten, die Arbeit der Kommission durch klare gesetzliche Regelungen vor politischer und staatlicher Einflussnahme zu schützen sowie die Entwertung tariflicher Lohnvereinbarungen zu verhindern“.

Zudem fordert der Branchenverband eine Dynamisierung der Minijob-Grenze entsprechend der Entwicklung des Mindestlohns auf Basis von 50 Stunden pro Monat sowie eine Vereinfachung insbesondere der Regelungen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit sowie für Praktikanten.