Eine 5-Farben-Bogendruckmaschine im Format 50 x 70 cm mit Polyester-Druckplatten (0,2 mm) zeigte im Betrieb nicht tolerierbare Passerabweichungen, die mit den Einstellmöglichkeiten an der Maschine nicht korrigiert werden konnten. Es kam zum Rechtsstreit, da der Betreiber ursächlich Funktionsfehler in der Plattenklemmung vermutete und daher Schadensersatzforderungen wegen Nachdruck-Kosten aufgrund von Kunden-Reklamationen geltend machte. Der Maschinenbetreiber hatte…
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