Mit der Frage, ob die genannten Produkte verkaufbar sind, wandte sich ein Verlag an den Sachverständigen, da er mit der Qualität der Lieferung seiner in Auftrag gegebenen Post- und Klappkarten nicht einverstanden war. Nachdem die ausführende Druckerei nicht bereit war, den Schaden nachzubessern, wurde eine zweite Druckerei mit der Neuproduktion der Post- und Klappkarten beauftragt.
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