Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
Künstlerische Drucktechniken sind Immaterielles Kulturerbe
von Judith Grajewski,
Die “Künstlerischen Drucktechniken des Hochdrucks, Tiefdrucks, Flachdrucks, Durchdrucks und deren Mischformen‘‘ sind mit Beschluss der Deutschen Unesco-Kommission im März 2018 in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Das Museum für Druckkunst Leipzig und der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) hatten sich gemeinsam um die Aufnahme beworben. Durch die Anerkennung werde das Bewusstsein für die künstlerischen Drucktechniken gestärkt und in die Öffentlichkeit getragen, so die Initiatoren.
Wandel der Drucktechniken
Gedruckte Text- und Bildmedien sind seit mehr als 500 Jahren Teil der europäischen Kultur und Wissensgesellschaft. Seit 1500 waren der Kupfertiefdruck und der Hochdruck und ab 1800 auch der Stein- und Lichtdruck sowie der Durchdruck die wichtigsten Techniken für die Herstellung von Printmedien. Mitte des 19. Jahrhunderts erfolgte unter Beibehaltung der Grundprinzipien der Übergang von der Handwerkstechnik zum industriellen Druck. Der handwerkliche Bereich wurde im künstlerischen Umfeld weitergepflegt. Beispiele hierfür sind die Künstlergruppe »Die Brücke‘‘ und die Collagenkunst des Dada.
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Seit Ende des 20. Jahrhunderts wird die Nutzung traditionell, manueller Drucktechniken, so das Museum für Druckkunst, nur noch von Künstlern, in künstlerischen Druckwerkstätten (v.a. der BBK-Verbände) und in Museen sowie Schulen, Kunst-, Gestaltungs- und Medienhochschulen und Volkshochschulen weitergeführt, erhalten, gepflegt und vermittelt.
Die Erklärung des Expertenkomitees
Wie BBK und das Musuem für Druckkunst erklärten, würdigte das Expertenkomitee für das Immaterielle Kulturerbe der Deutschen Unesco-Kommission die Initiative zu den “Künstlerischen Drucktechniken” als “Kulturform, die durch kreative Weiterentwicklungsmaßnahmen mit künstlerischen Mitteln in die Zukunft getragen wird. Die lebendigen Erhaltungsmaßnahmen und die Angebote der Weitergabe an Kinder und Jugendliche überzeugen vollauf. Auch die engagierte Trägerschaft sowie deren internationale Vernetzung wurden im Gremium positiv hervorgehoben.”
Die Sächsische Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange lobte die erfolgte Aufnahme und erinnerte daran, dass in einer Zeit, in der sich durch den digitalen Wandel Mediennutzungsgewohnheiten und traditionelle Handwerkstechniken veränderten und ganz verschwänden, der Pflege des immateriellen Kulturerbes eine besonders Bedeutung zukomme.
Mit Beschluss der 32. Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) im Oktober 2003 hat sich Deutschland seit 2013 verpflichtet, ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zu erstellen. Im Bewerbungsverfahren 2017/2018 wurden die “Künstlerischen Drucktechniken” als eine von sieben Neuaufnahmen für das Verzeichnis festgelegt.