Zweistufige Erhöhung auf 9,35 Euro

BVDM kritisiert geplante Erhöhung des Mindestlohns

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Offizielles Logo des BVDM. Der Bundesverband Druck und Medien e. V. geht zurück auf den Deutschen Buchdruckerverein, den ältesten Arbeitgeberverband überhaupt in Deutschland.

Am 26. Juni 2018 hat die Mindestlohnkommission überraschend entschieden, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten anzuheben: Ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und ab dem 1. Januar 2020 nochmals auf 9,35 Euro pro Stunde. Dieses Vorgehen kritisiert der Bundesverband Druck und Medien.

Abweichend vom vorgesehenen Verfahren würden durch die zusätzliche Erhöhung auch die Tarifabschlüsse des ersten Halbjahres 2018 berücksichtigt. Eine weitere Erhöhung des Mindestlohnes hätte nach 2019 eigentlich erst wieder 2021 angestanden, bemängelt der BVDM.

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„Es verwundert doch sehr, dass die Mindestlohnkommission sich nicht an die von ihr selbst aufgestellten Regeln zur Anpassung des Mindestlohns hält. Warum die Kommission den Mindestlohn vorzeitig ein weiteres Mal erhöht und sich dabei auf Tarifabschlüsse stützt, die gerade nicht in den beiden vorhergehenden Kalenderjahren liegen, ist nicht nachvollziehbar.“ so Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Druck und Medien e.V. (BVDM). „Die Mindestlohnkommission muss sich bewusst machen, dass sie keine Tarifverhandlungen führt. Diese sind den Sozialpartnern vorbehalten.“

Bereits im März habe der BVDM im Rahmen seiner Stellungnahme als Sachverständiger gegenüber der Mindestlohnkommission darauf hingewiesen, dass bereits eine Erhöhung des Mindestlohns auf 9,19 Euro für einige Betriebe der Branche schwierig umzusetzen sei. „Die jetzt vorgesehene vorzeitige Anhebung auf 9,35 Euro pro Stunde könnte für einige Betriebe sogar existenzbedrohend sein“, kritisiert Deimel. „Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert, bei der Anpassung des Mindestlohns branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen“, unterstreicht der Hauptgeschäftsführer. „Die Lohnentwicklung darf sich nicht von der wirtschaftlichen Entwicklung einer Branche abkoppeln.“

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Es ist beschämend, dass ein Verband, in dem ich Mitglied bin, einen Mindestlohn von unter 10 € brutto für unangemessen hoch hält.
    Unternehmer, die dieses Lohnniveau nicht zahlen möchten machen andere Dinge falsch, für die aber nicht der Arbeitnehmer die Verantwortung tragen sollte. Mit dem Gehalt können manche nicht einmal ihre Lebenshaltungskosten decken.
    Wir sollten uns mit allen Arbeitgebern dafür stark machen, dass der Mindestlohn bei Wochenarbeitszeiten bis zu 50 Stunden endlich Lohnsteuerbefreit wird. Das kommt allen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zugute und würde endlich die entlasten, die ihr Einkommen erarbeiten möchten, statt bequemerweise von Sozialleistungen zu leben, für die Alle aufkommen müssen.

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