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Informationen im Netz, Corona-Hotline und stabiler Beitrag

BG ETEM unterstützt Betriebe in der Corona-Krise

Das Coronavirus führt weltweit zu gravierenden Herausforderungen. Auch die Unternehmen der Druckindustrie sowie Papier verarbeitende Unternehmen sind stark betroffen. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen dabei, sicher durch die Pandemie zu kommen.  

Mit dem verbindlichen Arbeitsschutzstandard COVID-19 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden einige bereits aus dem öffentlichen Leben bekannte Schutzmaßnahmen auch für den gewerblichen Bereich übernommen, zum Beispiel der Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen zwei Personen. Wie können die Unternehmen der Druckindustrie den Arbeitsschutzstandard in die betriebliche Praxis umsetzen?

Hilfen im Internet und am Telefon

Speziell für Druckereien und Papier verarbeitende Unternehmen, Fotografen, Verlage und Zeitungszusteller wurden Informationen bereitgestellt. Die Informationen sind unter www.bgetem.de/corona im Bereich “Spezielle Informationen für einzelne Branchen” zu finden. Dieser Bereich wird ständig erweitert.

Darüber hinaus beantworten Branchenexpertinnen und -experten der BG ETEM telefonisch Präventionsfragen der Unternehmen. Die Corona-Hotline der BG ETEM hat die Telefonnummer 0221 3778-7777 und ist montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.

Hilfe für die Gefährdungsbeurteilung

Gerade jetzt kommt der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung besondere Bedeutung zu. Die BG ETEM hat hierzu spezielle Ergänzungen zur Gefährdungsbeurteilung entwickelt. Sie haben die Form einer Checkliste und können als PDF und Word-Datei unter der Internetadresse www.bgetem.de/corona heruntergeladen werden. Dort sind auch weitere branchenspezifische Handlungshilfen und Informationen verfügbar.

Finanzielle Entlastung

Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse hat am 15. Mai den Beitragsfuß für 2019 beschlossen. Der Beitragsfuß für die Eigenumlage der BG ETEM wurde dabei auf 2,82 festgelegt. Er bleibt damit gegenüber den beiden Vorjahren unverändert. Der Beitragsfuß ist eine Rechengröße, die gemeinsam mit der Gefahrklasse des Betriebes und seiner Lohnsumme zur Berechnung der Beitragshöhe dient.

“Wir gehen im Rahmen unserer Finanzierungsmöglichkeiten sehr weit, um die Betriebe finanziell zu stützen”, erläutert Hans-Peter Kern, Vorsitzender des Vorstands der BG ETEM, den Beschluss zum Beitragsfuß. “Das ist nur möglich, weil wir in der Vergangenheit immer das Ziel verfolgt haben, einen langfristig stabilen Beitrag für unsere Mitgliedsunternehmen zu gewährleisten”, ergänzt Dr. Bernhard Ascherl, alternierender Vorstandsvorsitzender der BG ETEM. Er fügt hinzu: “Dieses Ziel verfolgen wir auch für die Zukunft.”

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