Annahme des Tarifabschlusses für die Druckindustrie

Zustimmung durch BVDM und Verdi: Tarifabschluss ist rechtswirksam

Frank Werneke, stellv. Verdi-Vorsitzender (l.) und Sönke Boyens, Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses des BVDM.
Frank Werneke, stellv. Verdi-Vorsitzender (l.) und Sönke Boyens, Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses des BVDM.(Bild: Verdi/BVDM)

Wie print.de berichtete, haben sich der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) sowie die Gewerkschaft Verdi am 3. Mai 2019 in Frankfurt auf ein neues Lohnabkommen für die 134.000 Beschäftigten der Druckindustrie geeinigt. Mit einer Pressemitteilung vom 31. Mai gibt der BVDM nun bekannt, dass beide Tarifparteien dem Verhandlungsergebnis vom 3. Mai 2019 zugestimmt haben. Der Tarifabschluss ist somit rechtswirksam.

In seiner Sitzung am 29. Mai 2019 in München hat der Sozialpolitische Ausschuss des BVDM die erzielte Einigung angenommen. Die zentrale Tarifkommission von Verdi hatte dem Tarifabschluss bereits am 3. Mai 2019 zugestimmt.

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Die Tariflöhne steigen somit in drei Schritten an: um 2,4 Prozent rückwirkend zum 1. Mai 2019, um weitere 2,0 Prozent ab 1. Juni 2020 sowie um weitere 1,0 Prozent zum 1. Mai 2021. Das Lohnabkommen ist erstmals zum 31. August 2021 kündbar und hat damit eine Laufzeit von insgesamt 36 Monaten.

Ferner vereinbarten die Tarifvertragsparteien, Verhandlungen über eine Reform des Tarifwerks für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie aufzunehmen. Für die Zeit der Verhandlungen wurde der gekündigte Manteltarifvertrag wieder in Kraft gesetzt. Komme es zu keiner Einigung, ende der Tarifvertrag automatisch zum 30. April 2021, heißt es in der BVDM-Pressemitteilung weiter.

Der BVDM gehe mit der deutlichen Erwartung an Verdi in die ab Juni 2019 beginnenden Verhandlungen zum Manteltarifvertrag (MTV), dass die Gewerkschaft selbst ernsthafte Reformvorschläge unterbreite, die für beide Seiten tragfähig seien. Andernfalls werde eine Einigung auch im neuen Anlauf nicht gelingen, so der BVDM.

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Moin Kollegen!

    Naja, in einem Arbeitszeugnis würde man es als “bemühte sich stets, den Anforderungen gerecht zu werden” 😉
    Ersthaft – zwei Jahre Inflationsausgleich und im dritten Jahr sogar draufzahlen ist nicht gerade ein tolles Ergebnis.
    Die Reform des MTV bzw. die Anwendung des MTV betrifft eh nur einen Bruchteil der Druckereien in der BRD – von daher wird generell an der Realität vorbei verhandelt. Vielleicht sollte da erst mal nachgebessert werden 🙂

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