Umstrukturierungen in Unternehmen mit Betriebsräten
von Petra Ebeling,
Stehen die Zeichen in einer Branche auf Sturm, liegen Planungen zu Änderungen im Betrieb nahe. Berühren diese Planungen die Beschäftigten, sind in Betrieben mit Betriebsrat wichtige betriebsverfassungsrechtliche Fragen zu prüfen. Deren Beantwortung kann weitreichende Folgen für die unternehmerischen Entscheidungen haben, wie Deutscher Drucker in der Folge 20 der Serie „Recht in der Druckbranche“ erläutert. Einen Auszug daraus lesen Sie heute auf print.de
Die Veränderung komplexer Arbeitsprozesse betrifft die Unternehmensführung und die Interessenvertretung der Beschäftigten, den Betriebsrat, aufgrund der betrieblichen Mitbestimmung gleichermaßen. In § 2 Abs. 1 BetrVG hat der Gesetzgeber hierzu explizit die Mahnung zum konsensorientierten Ausgleich verankert. Der Grundsatz der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ hat dabei hohe Priorität. In Fällen größerer Umstrukturierungen wirkt sich dies in einer Vielzahl von Rechten und Pflichten von Arbeitgeber und Betriebsrat aus.
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Was ist eine Betriebsänderung?
Nach § 111 BetrVG hat in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplante Betriebsänderung mit dem Betriebsrat zu beraten.
Wesentliche Nachteile für die Belegschaft sind in der Regel der Verlust des Arbeitsplatzes, die Minderung von Arbeitsentgelten oder auch höhere Fahrtkosten aufgrund der Umstrukturierung. Solche wirtschaftlichen Nachteile sollen durch einen Sozialplan ausgeglichen werden. § 111 BetrVG führt einen Katalog einzelner Fälle von gesetzlich definierten Betriebsänderungen auf, die immer zu einer Interessenausgleichs- und Sozialplanpflicht führen. Besonders praxisrelevant sind die Ausrichtung an „wesentlichen Betriebsteilen“ und „wesentlichen Nachteilen“. Die Wesentlichkeit orientiert sich an den Größenordnungen des § 17 Abs. 1 KSchG. Die 30-Tagesfrist des § 17 KSchG spielt bei der Bewertung jedoch keine Rolle. Liegt nun eine Betriebsänderung mit allen Konsequenzen vor, ist vor Beginn der eigentlichen Verhandlungsphase zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat von Unternehmensseite eine Fülle von internen Vorarbeiten zu leisten.
Interne Vorarbeiten
Die konkreten Gründe und Auswirkungen einer geplanten Betriebsänderung sind zu definieren und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und die Auswirkung der Betriebsänderung zu analysieren. Sinnvoll ist es, Unterlagen zusammenzustellen, die dem Wirtschaftsausschuss und dem Betriebsrat vor Beginn der Verhandlungen vorgelegt werden können. Dies erhöht die Transparenz gegenüber Betriebsrat und Belegschaft und fördert das spätere Verhandlungsklima.
Auf Arbeitgeberseite sind mögliche Umsetzungskosten der Betriebsänderung, Kosten eines Sozialplans, aber auch sonstige „Nebenkosten“ zu kalkulieren. Personalanpassungsmaßnahmen und der künftige Personalbedarf sind zu planen, die Sozialdaten der möglicherweise betroffenen Arbeitnehmer zusammenzutragen. Wichtig ist die Anfertigung einer aktuellen Personalliste mit Angaben von Tätigkeit, Eingruppierung/Entlohnung, Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Familienstand, Unterhaltspflichten, Kündigungsfristen, besonderem Kündigungsschutz, Schwerbehindertenschutz, Mutterschutz, Elternzeit, Status als Auszubildende, befristete Beschäftigung.
Ein realistischer Zeitplan (worst case) hilft bei der Einordnung und Umsetzung jeglicher Umstrukturierung, wobei für die Verhandlung mit dem Betriebsrat regelmäßig zwei bis drei Monate einzukalkulieren sind. Sinnvoll ist es auch, im Vorfeld mögliche Verhandlungsspielräume zu prüfen und ein konstantes Verhandlungsteam zu bilden. [5174]
Weitere Informationen
Den kompletten Beitrag „Umstrukturierungen in Unternehmen mit Betriebsräten“ aus der Serie „Recht in der Druckbranche“, Folge 20, lesen Sie in Deutscher Drucker 17/2018, der im print.de-Shop zum Download bereit steht oder nutzen Sie auch gerne ein Abonnement von Deutscher Drucker, um immer auf dem neuesten Stand der Rechtslage zu sein. Hier geht es zu den Abo-Modellen.