Sichere Verwendung von Titandioxid in Lebensmittel-Faltschachteln
von Bernhard Niemela,
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA European Food Safety Agency) hat ihre bisherige Sicherheitsbewertung für Titandioxid (TiO2) als Lebensmittelzusatzstoff revidiert. Die EFSA kommt nun zu dem Schluss, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff und als Zusatzstoff in Tierfutter nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Was bedeutet das für die Herstellung von Faltschachteln im Lebensmittelbereich? Der Fachverband Faltschachtel-Industrie e.V. (FFI) hat sich mit dieser Frage befasst und bietet jetzt ein entsprechendes Fact Sheet an.
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Titandioxid (TiO2) ist eine weiße, anorganische Verbindung und wird seit rund hundert Jahren vor allem verwendet, um verschiedenen Produkten eine hohe Weiße zu verleihen. Einsatzgebiete sind laut des Verbandes der Titandioxid-Hersteller TDMA (Titanium Dioxide Manufacturers Association) unter anderem Farben, Kunststoffe, Papier, pharmazeutische Produkte und Lebensmittel. Bislang war TiO2 stets als unbedenklich eingestuft worden. Das hat sich jetzt geändert.
In einer Verordnung vom 18. Februar 2020 stufte die EU unter bestimmten Bedingungen TiO2 als krebsverdächtige Substanz (Kategorie 2) ein. Konkret heißt es hier: „Es wurde festgestellt, dass die Gefahr einer karzinogenen Wirkung dieses Stoffes besteht, wenn lungengängiger Staub in Mengen eingeatmet wird, die zu einer signifikanten Beeinträchtigung der natürlichen Reinigungsmechanismen für Partikel in den Lungen führen.“ Weiter wird dort fomuliert: „Die Einstufung als „karzinogen bei Einatmen“ gilt nur für Gemische in Form von Puder mit einem Gehalt von mindestens 1 % Titandioxid in Partikelform oder eingebunden in Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von ≤ 10 μm.“ TiO2 in flüssigen Gemischen muss mit einem Etikett auf der Verpackung des betreffenden Produkts mit folgendem Aufdruck versehen sein: „Warnung! Beim Versprühen können sich gefährliche lungengängige Tröpfchen bilden. Spray oder Nebel nicht einatmen.“
Laut TDMA bedeutet die EU-Verordnung, „dass die Klassifizierung für die Verbraucher nur sehr begrenzt relevant ist. In den meisten Produkten, einschließlich Farben und Kunststoffen, ist TiO2 im Endprodukt gebunden und es besteht fast keine Gefahr, dass es eingeatmet wird.“
Vor dem Hintergrund der EU-Einschätzung hat der FFI Arbeitskreis Qualitätsmanagement des Fachverbands Faltschachtel-Industrie e.V. (FFI) für seine Mitglieder ein neues Fact Sheet Titandioxid bei Lebensmittel-Faltschachteln erstellt. In das Fact Sheet sind insbesondere auch die Klarstellungen des europäischen Verbands der Druckfarbenindustrie EuPIA eingeflossen, der zu Titandioxid bei Lebensmittelbedarfsgegenständen Position bezieht. Die EuPIA stellt diesbezüglich fest, dass die Verwendungen von Titandioxid bei bedruckten Lebensmittelbedarfsgegenständen nicht von der EFSA-Stellungnahme berührt seien. Deshalb resümieren die Farbenhersteller, „dass Titandioxid in Druckfarben für Lebensmittelkontaktmaterialien weiterhin sicher und ohne Risiko für den Verbraucher verwendet werden kann.“ Die Bewertung für den Verbraucher wird in dem FFI Fact Sheet detailliert erläutert.