Hamillroad Software vs. Druckhaus Haberbeck

Rechtsstreitigkeiten um Rastersystem enden in Vergleich

Druckindustrie: Die Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Druckhaus Haberbeck und Hamillroad Software sind beigelegt.
Druckindustrie: Die Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Druckhaus Haberbeck und Hamillroad Software sind beigelegt.(Bild: shutterstock.com / Sebastian Duda)

Der britische Prepress-Hersteller Hamillroad Software hat seine geistigen Eigentumsrechte rund um das digital modulierte Rastersystem Auraia DMS erfolgreich in einem markenrechtlichen Verfahren gegen das deutsche Druckunternehmen Druckhaus Haberbeck verteidigt. Nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten in der Druckindustrie endete das Verfahren in einem Vergleich. Dieser ebnet den Weg für die Wiederaufnahme des Vertriebs von Auraia in Deutschland.

 

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Schwelender Patentrechtsstreit in der Druckindustrie

Wie die Firma Hamillroad Software aus eigener Sicht rekapituliert, hätte das Druckhaus Haberbeck im März 2016 behauptet, es liege ein Verstoß gegen das Markenrecht in Deutschland vor und reichte eine Unterlassungsklage gegen die Nutzung von Auraia durch den deutschen Vertriebspartner von Hamillroad ein. Hamillroad Software unterstützte daraufhin seinen Vertriebspartner und verteidigte seine Rechte, bis das Landgericht Bielefeld die Klage im März 2017 abwies.

Parallel dazu leitete Hamillroad rechtliche Schritte gegen Haberbeck wegen unrechtmäßiger Nutzung und Gültigkeit der Markenzeichen von Haberbeck ein. Im November 2017 erklärte das Deutsche Patent- und Markenamt eines der Patente von Haberbeck aufgrund irreführender Nutzung für ungültig. Haberbeck ging daraufhin in Berufung.

Nach der Niederlage in Bielefeld legte das Druckhaus Haberbeck (Lage) gegen den Original-Gerichtsbeschluss Berufung ein und focht die Sache vor dem Oberlandesgericht Hamm an.

Am 23. Januar 2018, zwei Tage vor der Berufungsverhandlung, erklärte sich das Druckhaus Haberbeck schließlich zu einem Vergleich im Hinblick auf sämtliche anhängige markenzeichenbezogene Klagen bereit. In der Vergleichssumme sollen sowohl die Rechtskosten als auch die Entschädigung enthalten sein, die an Hamillroad und seinem deutschen Vertriebspartner ausgezahlt werden sollen. Denn zwischenzeitlich hatte das Gerichtsverfahren zu einem vorübergehenden Stopp des Vertriebs von Auraia DMS in Deutschland und in der Folge zu negativen Auswirkungen auf die Umsätze des deutschen Vertriebspartners von Hamillroad geführt.

Bei Auraia DMS handelt es sich um die Implementierung der patentgeschützten Digital-Modulated-Screening-Technologie für Offset-/
lithografischen Druck von Hamillroad Software. Das Pendant für den Flexodruck trägt den Namen Bellissima DMS.

 

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