Gültig ab 1. August 2023

Neue Ausbildungsordnung Mediengestalter-/in ist ab sofort verfügbar

Die neue Ausbildungsverordnung Mediengestalter-/in Digital und Print gilt 1. August 2023.
Die neue Ausbildungsverordnung Mediengestalter-/in Digital und Print gilt 1. August 2023. (Bild: bvdm)

Die neue Ausbildungsordnung samt Ausbildungsrahmenplan für den Beruf Mediengestalter/-in Digital und Print steht ab sofort zur Verfügung. Damit können die Ausbildungsverträge 2023/24 mit den neuen Fachrichtungen abgeschlossen werden. Die Verordnung tritt ohne Übergangsregelung zum 1. August 2023 in Kraft.

Anzeige

Aufgrund der technologischen und arbeitsorganisatorischen Änderungen wurde eine Novellierung des Berufsbildes notwendig, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Daher erfolgte in der Neuordnung eine stärkere Berücksichtigung von Projektdurchführung, Kommunikation sowie neuen digitalen Techniken und Anwendungen. In den ersten beiden Ausbildungsjahren sind die Inhalte für alle Auszubildenden identisch. Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt eine Spezialisierung über eine der vier Fachrichtungen:

  • Projektmanagement (ehemals Beratung und Planung)
  • Designkonzeption (ehemals Konzeption und Visualisierung)
  • Printmedien (ehemals Gestaltung und Technik, Print)
  • Digitalmedien (ehemals Gestaltung und Technik, Digital)

Die neuen Bezeichnungen der Fachrichtungen sollen die inhaltlich neue Ausrichtung verdeutlichen. Dabei ist es im Rahmen der Neuordnung gelungen, die komplexe Struktur der Ausbildung stark zu vereinfachen. Prüfungsrelevante Wahlqualifikationen sind nur noch für die Fachrichtungen Printmedien und Digitalmedien in stark verringerter Anzahl vorgesehen.

Es bleibt bei dem Prüfungsmodell der Zwischen- und Abschlussprüfung. In der Zwischenprüfung wird es einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil geben. Die Abschlussprüfung besteht aus insgesamt vier Prüfungsbereichen: einem praktischen Prüfungsbereich, zwei fachtheoretischen Prüfungsbereichen sowie Wirtschaft und Sozialkunde.

Gültig ab 1. August 2023

Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2023 ohne Übergangsregelung in Kraft. Dies bedeutet, dass alle Auszubildenden, die zum Ausbildungsjahr 2023/24 beginnen, nach den neuen, alle die vorher bereits begonnen haben, nach den alten Verordnungsregelungen geprüft werden. Um die betrieblichen Ausbilder, die Prüfungsausschüsse und auch Berufsschulen über die Neuerungen zu unterrichten, finden derzeit Informationsveranstaltungen durch die Verbände Druck und Medien sowie Kammern statt. Alle Termine finden Sie hier: https://www.bvdm-online.de/bvdm/branchenportal/ausbildung-weiterbildung#c13286.