"Kollision mit der die verfassungsrechtlich garantierten Werbefreiheit"
Keine “Opt-in”-Regelung für Werbepost geplant
von Redaktion,
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) setzt sich seit langem für die Einführung eines “flächendeckenden Opt-In-Systems” durch das für den Verbraucherschutz zuständige Justizministerium ein. Damit dürfte Werbepost nur noch zugestellt werden, wenn der Empfänger dies ausdrücklich wünscht. Dies hätte massive Folgen für diesen Werbekanal und damit auch für den Prospekt-Druck. Doch bis auf weiteres dürfte sich an der derzeitigen Rechtslage nichts ändern. Das Bundesjustizministerium teilte jetzt auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur hin mit, dass der Koalitionsvertrag eine „Opt-in-Regelung“, wie sie die Deutsche Umwelthilfe fordere, nicht vorsehe.
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Das vom FDP-Politiker Marco Buschmann geführte Ministerium verweist auf rechtliche Hürden. So könnten etwa die verfassungsrechtlich garantierte Werbefreiheit und in bestimmten Fällen auch die Pressefreiheit, etwa bei Wochenzeitungen mit einem redaktionellen Anteil, mit der Einführung einer Opt-in-Lösung kollidieren. Derzeit sei laut Bundesjustizministerium „eine gesetzgeberische Initiative für eine entsprechende gesetzliche Regelung nicht geplant“.
Auch die von der DUH kritisierten Händler verweisen auf Vorteile der bisherigen Praxis. So wird etwa Aldi Süd durch die dpa mit der Bemerkung zitiert, dass gerade in der aktuellen Zeit mit steigenden Preisen gedruckte Handzettel für viele Verbraucher relevant seien, um sich zu informieren. Auch Rossmann wies auf den Service für Kunden hin, erklärte aber auch, „immer öfter“ den Umfang seiner Prospekte von 16 auf 12 Seiten zu reduzieren. Die Auflagen würden „ständig nach unten angepasst“ und die digitalen Angebote ausgeweitet.