Serie: Recht in der Druckbranche (25)

Im Dschungel der Bildrechte – die Lizenzvereinbarung

Recht Stellenausschreibung
(Bild: Shutterstock, travelview)

In den vergangenen Jahren haben sich die Medien stark verändert. Der digitale Fortschritt ermöglicht es seit geraumer Zeit, mit der Kamera eines Mobiltelefons bzw. Smartphones sogar hochwertige Fotos aufzunehmen. Die Verfügbarkeit von Bildern ist somit ins Unermessliche gestiegen. Doch die Bildrechte sind nach wie vor kompliziert und man sollte Bildmaterial nicht unüberlegt nutzen oder veröffentlichen. Deutscher Drucker erläutert in der Folge 25 der Serie „Recht in der Druckbranche“ (DD 3/2019), wie sich Bilder von fremden Urhebern gefahrlos nutzen lassen. Einen Auszug aus diesem Beitrag lesen Sie heute auf print.de.

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Erster Schritt – die Lizenzvereinbarung

Bevor ein fremdes Bild genutzt oder gar bearbeitet wird, sollte für diese Nutzung mit dem Rechteinhaber des Bildes eine entsprechende Lizenzvereinbarung getroffen werden. Eine Nutzung ohne Berechtigung führt nicht nur zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko, sondern kann schlimmstenfalls gemäß §106 UrhG (Urheberrechtsgesetz) auch mit einer Freiheitsstrafe oder Geldbuße belegt werden. In einem Lizenzvertrag werden dem Lizenznehmer von dem Urheber (Lizenzgeber) unter vertraglich definierten Bedingungen Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten eingeräumt.

Aber auch in einem Lizenzvertrag können versteckte Stolpersteine eingebaut sein. Günstige Lizenzen werden oftmals mit versteckten Klauseln hinsichtlich der Nutzungsart angeboten. Dies sieht man erst auf den zweiten Blick bzw. Klick. Daher sollte jeder Lizenzvertrag an die entsprechenden Bedürfnisse angepasst werden. Denn im Zweifel gilt, was nicht vertraglich vereinbart wird, wird auch nicht eingeräumt. Ein Beispiel: ein Mitarbeiter, der für die Bewerbung neue Fotos von einem Fotografen von sich erstellen ließ, überlässt nach der Einstellung das Bewerbungsfoto für die Veröffentlichung auf der Firmenhomepage. Dies ist nur ratsam, wenn der Mitarbeiter sich von dem Fotografen auch die Rechte für die Nutzung im Internet hat übertragen lassen, idealerweise schriftlich dokumentiert.

Die wichtigsten Elemente eines Lizenzvertrages sind:

  • die Laufzeit der Lizenz (Beginn und Ende),
  • das Verbreitungsgebiet (ob regional, national oder international),
  • die Verbreitungsart (ob gedruckt oder im Internet etc.),
  • die Produkte, die mit dem Bild versehen werden (gewerbliche Verpackungen, Kalender unter Angabe der Auflage oder Bilder für Werbeplakate etc.),
  • ob ein exklusives Nutzungsrecht angestrebt wird (heißt: ob das Foto ausschließlich vom Lizenznehmer genutzt werden darf),
  • die Nennung/Nichtnennung des Urhebers (Urhebervermerk) sowie
  • ob das Bild abgeändert werden darf.

Erfolgt die Nutzung im Rahmen der abgesteckten Lizenzierung, so sind Forderungen des Urhebers wegen der Verletzung seiner Rechte nahezu ausgeschlossen. Jedoch gilt, dass nur Rechte übertragen werden können, die beiden Parteien bei Abschluss bekannt sind. Wenn sich im Bildarchiv eines Unternehmens ein Bild befindet, dessen Nutzungsrechte vor 1990 erworben wurden, so ist vorher abzuklären, ob die Verwendung auf Webseiten vom Rechteinhaber des Bildes erlaubt wird. Denn vor 1990 gab es noch kein Internet. Und bei einem Lizenzvertrag gilt, dass keine zum Vertragsschluss unbekannte Nutzungsart übertragen wird.

Erfahren Sie mehr über das Thema “Bildrechte”, zum Beispiel über das Recht am eigenen Bild oder die genehmigungspflichtige Bildbearbeitung in Deutscher Drucker 3/2019, der im print.de-Shop zum Download bereit steht. Oder nutzen Sie auch gerne ein Abonnement von Deutscher Drucker, um die Serie “Recht in der Druckbranche” verfolgen zu können und immer auf dem neuesten Stand der Rechtslage zu sein. Hier geht es zu den Abo-Modellen.

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