Insolvenzverfahren eröffnet

Fachblatt “Buchreport” wurde zum Jahresende eingestellt

Über das Vermögen der Harenberg GmbH wurde das Insolvenzverfahren jetzt eröffnet.
Über das Vermögen der Harenberg GmbH wurde das Insolvenzverfahren jetzt eröffnet.

Das Amtsgericht Köln hat am 1. Januar 2024 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harenberg GmbH eröffnet. Eine Gesamtlösung für den Verlag im Rahmen einer übertragenden Sanierung konnte laut der Pluta Rechtsanwalts GmbH bislang nicht erzielt werden. Der Geschäftsbetrieb in Redaktion und Verlag – und damit auch das Kernprodukt “Buchreport” – musste daher zum Jahresende 2023 eingestellt werden. Den Mitarbeitern muss nun gekündigt werden.

Rechtsanwalt Stefan Conrads wurde zum Insolvenzverwalter bestellt, er war zuvor bereits als vorläufiger Verwalter tätig. Der Verlag hatte aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten einen Insolvenzantrag gestellt.

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Rechtsanwalt Conrads: „Eine Fortführung des Betriebs ist aufgrund der finanziellen Lage nicht möglich.“ Der Dienstleistungsvertrag mit dem “Spiegel” zur Vermarktung der Spiegel-Bestsellerliste kann nicht erfüllt werden. Mit dem gerade erschienenen Buchreport-Sonderheft zu den Jahresbestsellern 2023 verabschiedet sich Harenberg damit aus der Veröffentlichung der renommierten Publikation.

Allerdings werde für den Buchreport aktuell eine neue Perspektive geprüft. Ziel sei dessen Erhalt “als unabhängige Stimme der Buchindustrie in Deutschland, Österreich und der Schweiz”.

Der Insolvenzverwalter führt das Verfahren nun im Sinne der Gläubiger weiter fort. Dazu sollen unter anderem vorhandene Vermögenswerte der Gesellschaft veräußert werden. Gespräche mit potenziellen Erwerbern laufen und werden nun weiter fortgeführt.