Extended-Coverage-Versicherung entscheidend bei Hochwasser
von Redaktion,
Der auf Druckereien spezialisierte Versicherungsmakler Gayen & Berns Homann GmbH (GBH, Hamburg) hat angesichts der Überschwemmungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auf die Bedeutung des richtigen Versicherungsschutzes hingewiesen. Der Anbieter der GBH Medien-Police betont, dass die Extended-Coverage-Sachversicherung und die Extended-Coverage-Betriebsunterbrechungsversicherung in solchen Fällen entscheidend für die Existenz eines Unternehmens seien. Nur wenn beide zum Zeitpunkt des Schadeneintritts beständen, könnten Schäden aus Naturereignissen wie den aktuellen vollständig ersetzt werden.
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In Zusammenarbeit mit den Verbänden der Druck- und Medienindustrie hatte GBH bereits vor mehr als zehn Jahren ein „Rundum-Sorglos-Paket“ konzipiert. 87 Prozent der Versicherten verfügten deswegen über die genannten, existenziellen Absicherungen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch einzelner Versicherungsnehmer wurde davon abgewichen.
GBH-Versicherungsnehmer von Hochwasserschäden stark betroffen
Aktuell seien hauptsächlich zwei Versicherungsnehmer der GBH Medien-Police von den Überschwemmungen betroffen und partiell erheblich in ihrer Produktion beeinträchtigt, heißt es in einer Mitteilung von GBH. Die Unternehmen befinden sich in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die Schadenshöhe beträgt bei einer Druckerei etwa 3,6 Mio. Euro, bei der anderen rund 4,5 Mio. Euro. In Mitleidenschaft geraten sind neben den Gebäuden auch diverse Druckmaschinen. In einem Fall muss sogar von einem Totalschaden ausgegangen werden. „Den Risikoträgern wurden sämtliche Schäden bereits angezeigt und die Bearbeitung läuft“, erläutert Wolfgang Ossenbrüggen, Jurist und bei GBH für die GBH Medien-Police verantwortlich. „Die Unternehmen sind bereits von Sachverständigen besichtigt und die exakten Folgen des Hochwassers dokumentiert worden.“
Seitdem die GBH Medien-Police verfügbar ist, beinhaltet diese den Extended-Coverage-Sach- und Betriebsunterbrechungs-Schutz. Druck- und Medienbetriebe erhalten damit unter anderem vollumfänglichen Versicherungsschutz gegen Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall) und Erdrutsch sowie gegen Schneedruck und Lawinen. Gleiches gilt für Sturm, Hagel und Leitungswasser. Wirksam ist der Versicherungsschutz zudem bei inneren Unruhen, böswilligen Beschädigungen, Streik, Aussperrung, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch oder Raub.
Der GBH-Jurist berichtet von einem weiteren aktuellen Fall: „Vor wenigen Tagen“, so Ossenbrüggen, „hat sich bei uns der Geschäftsführer einer Druckerei gemeldet und umfangreiche Schäden aufgrund von Hochwasser angezeigt. Leider hatte er sich vor wenigen Wochen aus Kostengründen und abweichend von unserer Empfehlung gegen die EC-Variante entschieden.“ Was aus der Druckerei nun werde, sei offen.