Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz in Kraft
BVDM: kostenfreier Leitfaden zum neuen Verpackungsgesetz
von Petra Ebeling,
Laut Bundesverband Druck und Medien e.V. (BVDM) bringt das am 1. Januar 2019 in Kraft tretende Verpackungsgesetz einige neue Herausforderungen für all diejenigen mit sich, die Verpackungen in Verkehr bringen. Das gelte auch für Druckereien, denn bereits die Versandverpackung für Flyer, Visitenkarten oder Broschüren seien in der Regel lizensierungspflichtig. Und die Kontrollen werden laut BVDM schärfer. Damit die Anwender schnell und einfach erfassen können, welche Verpflichtungen aus dem Gesetz auf sie zukommen, stellen die Verbände Druck und Medien ihren Mitgliedern eine Handlungshilfe in Form eines Leitfadens für Druckereien zur Verfügung.
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Das Verpackungsgesetz soll die ökologische Weiterentwicklung der derzeit gültigen Verpackungsverordnung darstellen, heißt es in einer Pressemittelung des BVDM. Ziel sei es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Verpackungshersteller sollen stärker dazu angehalten werden, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu berücksichtigen.
Laut Gesetz muss jeder Hersteller eines verpackten Produkts die dafür verwendete Verpackung bei einem dualen System lizensieren und sich in einem neu eingerichteten Register bei der „Zentralen Stelle“ anmelden. Die neue Zentrale Stelle kontrolliert, ob die Hersteller ihre Verpackungsmengen gesetzeskonform für das Recycling angemeldet haben. Verbraucher können das Register einsehen. Damit soll das Rücknahmesystem insgesamt transparenter sein und der Missbrauch beim Verpackungsrecycling reduziert werden.
Wie der BVDM herausgearbeitet hat, sollen die künftigen Beteiligungsentgelte (Lizenzentgelte), mit denen die Entsorgung vorab finanziert wird, sich nicht mehr – wie derzeit in der Verpackungsverordnung geregelt – überwiegend an der Masse orientieren, sondern an der späteren Verwertbarkeit. Laut BVDM ganz nach dem Motto, dass diejenigen Hersteller belohnt werden, die bei der Entwicklung, Gestaltung bzw. Produktion der Verpackungen deren gute Recyclingfähigkeit nach Gebrauch berücksichtigt haben.
Bereits im Vorfeld hat der BVDM in seinen Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen den hohen bürokratischen Aufwand durch das neue Gesetz kritisiert und die Sorge geäußert, dass dadurch mit neuen Kostenlasten für Druckereien zu rechnen sei.
Der Leitfaden für Druckereien, der die wesentlichen Neuerungen des Verpackungsgesetzes beleuchtet, steht Mitgliedern der Druck- und Medienverbände kostenfrei zur Verfügung. Sie erhalten ihn über ihren jeweiligen Landesverband: www.bvdm-online.de/bvdm/landesverbaende/.