Aktuelles aus dem Arbeitsrecht – Stellenausschreibung
von Petra Ebeling,
Das Arbeits- und Sozialrecht wird immer komplexer. Die Gesetze ändern sich häufig und die Zahl der Präzedenzfälle wächst. In der täglichen praktischen Umsetzung der Arbeitsverhältnisse ist für jeden Arbeitgeber nicht nur der Einblick in neue Gesetze wichtig, sondern auch die Entwicklung der aktuellen Rechtsprechung. Deren Auswirkung auf die betriebliche Praxis sollte jeder Arbeitgeber kennen. Lesen Sie heute mehr zum Thema Stellenausschreibung.
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Formulierung in einer Stellenausschreibung, wonach dem Bewerber eine Tätigkeit in einem Umfeld „mit einem jungen dynamischen Team“ angeboten wird, altersdiskriminierend sei (Urteil vom 11.8.2016 – 8 AZR 406/14).
Bisher war diese Frage nach einigen Urteilen von Landesarbeitsgerichten unterschiedlich beantwortet worden. Nach Auffassung einiger Gerichte setzte eine solche Formulierung nicht unbedingt voraus, dass auch der Bewerber selbst jung sein müsse – um in das jung-dynamische Team zu passen. Das BAG hat nun festgehalten, dass eine solche Formulierung eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters indiziert und zu der Vermutung führt, dass ein älterer Bewerber wegen seines Alters abgelehnt wird. In solchen Fällen müsse der Arbeitgeber gesteigert darlegen und beweisen, dass er im Auswahlverfahren dennoch nicht diskriminiert habe. Die Entscheidung bringt – unabhängig davon, ob man sie für richtig oder falsch hält – jedenfalls Rechtsklarheit.
Praxishinweis
Arbeitgeber sollten dieses Urteil dringend sofort beachten und ihre Stellenausschreibungen frei von Formulierungen halten, die auf die Bevorzugung eines bestimmten Alters hindeuten. Ansonsten müssen sie Entschädigungsansprüche abgelehnter Bewerber gemäß § 15 AGG befürchten.
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