Neue Perspektiven für die Buchbranche in Corona-Zeiten

20 Mio. Euro Bundesförderung für Verlage und Buchhandlungen

Die Kulturstaatsministerin Monika Grütters unterstützt Verlage und Buchhandlungen im Rahmen des Konjunkturprogramms „Neustart Kultur“ mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 20 Mio. Euro. Verlage können Druck- und Produktionskostenzuschüsse für Neuerscheinungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen. Zur Digitalisierung ihrer Vertriebswege können kleinere Buchhandlungen Fördermittel von bis zu 7.500 Euro erhalten. Das berichtet der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der den Antrags- und Vergabeprozess abwickelt. Anträge können ab 1. September 2020, 11 Uhr, unter www.boersenverein.de/neustartkultur gestellt werden. Im Folgenden finden Sie genaue Beschreibungen der Fördermöglichkeiten.

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Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins: „Eine Förderung der Verlage und Buchhandlungen ist nach den Umsatzeinbußen durch den Lockdown existenzsichernd. (…) Die letzten Wochen haben gezeigt, welchen entscheidenden Beitrag die Buchbranche für die Gesellschaft leistet. Das Buch ist fest in der Gesellschaft verankert. Die Menschen schätzen es als Ausgangspunkt für Imagination, Inspiration und Diskussion gerade in Krisenzeiten.“

Karin Schmidt-Friderichs, Vorsteherin des Börsenvereins: „Obwohl Buchhandlungen und Verlage den Herausforderungen der Corona-Krise mit Kreativität und Engagement begegnet sind, hat der Lockdown die Branche hart getroffen. Durch die Aussicht auf die Förderung können Buchhandlungen und Verlage anstehende Projekte anstoßen, mutiger agieren und in die Zukunft investieren. Verlage mussten Neuerscheinungen aufgrund des Wegfalls ihrer zentralen Vertriebskanäle – den Buchhandlungen – verschieben oder gar streichen. (…) Die Förderung trägt dazu bei, auch weiterhin eine breite Buchlandschaft für kulturelle Vielfalt zu ermöglichen.“

Die beiden Förderprogramme im Überblick

Verlage mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland können eine Förderung bei der Herstellung neuerscheinender Bücher (gedruckte Bücher, Hörbücher oder E-Books) erhalten.

  • Förderungsfähig sind Druck- und Produktionskosten. Unter Letzteres fallen z.B. die Kosten für Satz und Lithographie, Illustration und Layout, (Autor*innenhonorare sind allerdings nicht förderfähig). In Bezug auf Hörbücher zählen hierzu Studiomiete und -technik, Sprecher*innenhonorare sowie die Kosten für die Erstellung von Booklet und Verpackung.
  • Die maximale Fördersumme pro Antrag liegt bei 7.500 Euro pro Buchtitel bei „konventioneller“ Herstellung. Bei besonders umweltfreundlichen/nachhaltigen Druck- oder Produktionsverfahren erhöht sich die mögliche Fördersumme bei Printbüchern auf 10.000 Euro, bei Hörbüchern auf 8.500 Euro. Die Mindestförderhöhe pro Buchtitel beträgt 2.500 Euro. Der erforderliche Eigenanteil der antragstellenden Verlage liegt bei 30 Prozent.
  • Pro Verlag darf nur ein Antrag für die Förderung eines Buchtitels gestellt werden. Wenn es sich bei dem Verlag um ein mit einem anderen Unternehmen „verbundenes Unternehmen“ handelt, dürfen maximal zwei Anträge à einem Buchtitel für alle verbundenen Unternehmen gestellt werden.

Buchhandlungen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland erhalten Unterstützung für die Digitalisierung ihrer Vertriebswege – von der Anschaffung zeitgemäßer Hardware über die Einrichtung eines benutzerfreundlichen Webshops bis zu entsprechenden Fortbildungen.

  • Alle Buchhandlungen mit maximal 2 Millionen Euro Umsatz im letzten Geschäftsjahr dürfen sich um die Förderung bewerben, vorausgesetzt ihr Gesamtumsatz setzt sich zu mindestens 50 Prozent aus dem Verkauf von Büchern zusammen.
  • Die maximale Fördersumme pro Antrag liegt bei 7.500 Euro pro Buchhandlung, die Mindestförderhöhe beträgt 1.500 Euro. Der erforderliche Eigenanteil der antragstellenden Buchhandlungen liegt bei 20 Prozent.
  • Jede Buchhandlung darf nur einen Projektantrag einreichen.

Die vollständigen Voraussetzungen für die Förderung sind den Fördergrundsätzen auf der Webseite des Börsenvereins zu entnehmen. Alle Informationen zu den Fördergrundsätzen und zur Antragstellung sind abrufbar unter www.boersenverein.de/neustartkultur.

Direkter Kontakt für Fragen rund um die Programme:

Für Buchhandlungen: Telefon +49 (0) 69 1306-306, E-Mail: buchhandlung_neustartkultur@boev.de 

Für Verlage: Telefon +49 (0) 69 1306-325, E-Mail: verlag_neustartkultur@boev.de

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