Zwölfmonatiger Übergangszeitraum

Geplante EU-Entwaldungsverordnung wird verschoben

Die EU-Entwaldungsverordnung wird um ein Jahr verschoben.
Die EU-Entwaldungsverordnung wird um ein Jahr verschoben. (Bild: PublicDomainPictures/Pixabay)

Die EU-Kommission hat angekündigt, die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr zu verschieben. Damit sind aber laut dem Bundesverband Druck und Medien (BVDM) die grundlegenden Probleme der EUDR nicht gelöst.

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Wie der BVDM bemerkt, entlaste zwar der geplante zwölfmonatige Übergangszeitraum erst einmal die Druckereien, deren Kundenbeziehungen aktuell wegen der zahlreichen Unklarheiten rund um die EUDR stark belastet seien. Aus diesem Grund habe auch der BVDM gemeinsam mit anderen Branchenverbänden der Wertschöpfungskette Druck sowie dem europäischen Dachverband Intergraf mehr Zeit für die Umsetzung der EUDR gefordert.

Der BVDM betont jedoch weiterhin die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung der Verordnung, um gerade kleinere und mittlere Unternehmen vor überbordender Bürokratie zu schützen und Arbeitsplätze in der Druckbranche zu erhalten.

“Die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung verschafft der Politik Zeit, um den gewählten Ansatz beim Schutz der Wälder grundsätzlich zu überdenken“ erklärt Kirsten Hommelhoff, Hauptgeschäftsführerin des BVDM. „Die EU selbst ist in der Pflicht, im Rahmen von Handelsabkommen den Walderhalt zu fördern, anstatt die Unternehmen mit nicht erfüllbaren bürokratischen Lasten zu erdrücken. Die nächsten Monate werden zeigen, ob die EU willens und in der Lage ist, eine Schneise in den selbst gepflanzten Entwaldungs-Dschungel zu schlagen.“

Hintergrund der EUDR

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 weltweit 420 Millionen Hektar Wald – eine Fläche, die größer ist als die Europäische Union – verloren gegangen sind. Zudem werden global jährlich weitere 10 Millionen Hektar Wald zerstört. 90 Prozent dieser Entwaldung wird nach angaben der FAO durch nicht-nachhaltige Landwirtschaft verursacht.

Mit der geplanten EU-Verordnung sollten nur “entwaldungsfreie Lieferketten” sichergestellt werden. Demnach dürften Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind, was mit einer Sorgfaltserklärung seitens bestätigt werden soll. Unternehmen müssten dafür Informationen über das Erzeugerland und die geografische Lage aller Grundstücke, auf denen die Rohstoffe erzeugt wurden, sammeln und dokumentieren.

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