Keine Probleme im automatisierten Fertigungsprozess

BVDM: Neue Richtlinie für Zeitungsbeilagen zum Download

Für die störungsfreie Verarbeitung von Zeitungen müssen auch die Beilagen auf bestimmte Art beschaffen sein. (Bild: MichaelGaida/pixabay)

Die neue Fassung der Richtlinie für Zeitungsbeilagen steht auf der Website des BVDM zum kostenlosen Download bereit. Die Richtlinie regelt, wie Beilagen beschaffen sein müssen, zu verpacken und anzuliefern sind, damit sie in der Zeitungsdruckerei problemlos verarbeitet werden können. Diese Richtlinie gilt auch für Anzeigenblätter.

Um eine störungsfreie Zeitungsproduktion zu gewährleisten, reicht es nicht aus, lediglich die Druck- und Verarbeitungsprozesse für die Zeitung selbst zu optimieren. Oft enthalten Zeitungen Beilagen, die nicht auf der Zeitungsrotation gedruckt, sondern aus anderen Druckereien zugeliefert werden. Ob sich die Beilagen im hochautomatisierten Fertigungsprozess der Zeitungsdruckereien problemlos in das Trägerprodukt einstecken lassen, hängt wesentlich davon ab, wie die Beilagen beschaffen sind und ob sie in geeigneter Weise verpackt, gekennzeichnet und angeliefert werden. So gefährden beispielsweise zu leichte Beilagen, verschränkte Stapel oder unklare Angaben auf dem Lieferschein die zeitkritische Verarbeitung, verursachen Mehraufwand und/oder Qualitätsprobleme.

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Die BVDM-Richtlinie benennt die Voraussetzungen für eine reibungslose Verarbeitung der Beilagen. Sie soll damit als Verständigungsmittel zwischen den an der Beilagenwerbung beteiligten Unternehmen dienen – den Zeitungs-/Anzeigenblatt-Druckereien und -Verlagen, den Beilagenkunden und Agenturen sowie den Druckereien, welche die Beilagen produzieren und zuliefern. Ein neu aufgenommener Anhang „Tip-on-Karten“ ergänzt das Dokument um Hinweise zu Postkarten, die auf Titel oder Rückseite der Zeitung geklebt werden sollen.

Die Richtlinie „Beilagen in Zeitungen und Anzeigenblättern“ löst die zuletzt im Jahr 2014 aufgelegte Publikation „Technische Richtlinien: Fremdbeilagen in Tageszeitungen“ ab. Sie gilt nunmehr auch offiziell für Beilagen in Zeitungen und zeitungsartigen Produkten, die nicht täglich erscheinen. Denn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine qualitätssichere und wirtschaftliche Beilagenverarbeitung sind ungeachtet der Erscheinungsweise identisch.

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Beilagen in Zeitungen und Anzeigenblättern

PDF-Datei, 9 Seiten DIN A4

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