Zur Aufrechterhaltung der Liquidität von Corona-geschädigten Unternehmen fordert der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) in einer konzertierten Aktion mit 36 weiteren Verbänden (darunter auch VDZ, ZAW, BDI und HDE sowie das Baugewerbe) die Aufnahme von drei zentralen steuerlichen Regelungen in das in dieser Woche im Bundestag beratene Corona-Steuerhilfegesetz.
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Diese drei Regelungen umfassen die Rücknahme der Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen, eine zeitliche Ausdehnung und volumenmäßige Ausweitung des gesetzlichen Verlustrücktrags sowie die Schaffung einer sogenannten „Corona-Rücklage“, die den Vorjahresgewinn temporär steuerfrei mindern und nach dem Einsetzen der konjunkturellen Erholung wieder aufgelöst werden soll.
Wie der BVDM in einer Medienmitteilung schreibt, sollen diese Maßnahmen die Unternehmen “schnell und unbürokratisch” dabei unterstützen, ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern und die Krisenzeit mit dem geringstmöglichen Schaden zu überstehen. Der vorgezogene pauschale Verlustrücktrag, den das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 24. April 2020 ermöglicht hatte, reiche nicht aus, betont der wirtschaftspolitische Referent des BVDM, Cihan Mercimek.