Gesetzliche Unfallversicherung gibt konkrete Hinweise und Empfehlungen
BG ETEM begrüßt einheitliche Arbeitsschutzstandards in „Corona“-Zeiten
von Frank Lohmann,
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, einheitliche Regelungen zum Arbeitsschutz der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) begrüßt die Maßnahmen, wie die Organisation jetzt bekannt gegeben hat.
Diese Eckpunkte betonen die weiterhin hohe Bedeutung des Arbeitsschutzes im Zusammenhang mit dem nun auch erforderlichen Infektionsschutz, wenn die Wirtschaft wieder hochgefahren wird und geben konkrete Hinweise zu betrieblichen Vorkehrungen, zum Beispiel zu Sicherheitsabständen oder Hygienemaßnahmen.
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„Bei der Übersetzung dieser Regeln in die betriebliche Praxis unterstützen wir unsere Mitgliedsunternehmen“ bekräftigt Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM.
Unter www.bgetem.de/corona finden Unternehmen bereits branchenspezifische Hinweise für zahlreiche Berufe und Arbeitsfelder. Diese Informationen werden laufend aktualisiert und erweitert. Branchenexpertinnen und -experten beantworten darüber hinaus unter der Telefonnummer 0221 / 3778-7777 Fragen zu Präventionsthemen. Die Corona-Hotline der BG ETEM ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr geschaltet.