Wirtschaftsverband Kopie & Medientechnik erarbeitet Abgrenzungsempfehlung

Digitaldruck- und Scan-Betriebe ohne Laufkundschaft sollten geöffnet bleiben

Wirtschaftsverband Kopie & Medientechnik Achim Carius Copyshop D
Das Motio-Netzwerk setzt sich dafür ein, dass Digitaldruck- und Scan-Betriebe ohne Laufkundschaft geöffnet bleiben können. Im Bild: Motio-Geschäftsführer Achim Carius.
Von der Schließung “nicht systemrelevanter Geschäfte”, die inzwischen mehrere Bundesländer und Kommunen angeordnet haben, sind auch Copyshops sowie Digitaldruck- und Scan-Dienstleister betroffen – vor allem solche Betriebe mit Publikumsverkehr, wie der Wirtschaftsverband Kopie & Medientechnik e.V. (Motio-Netzwerk) bekannt gibt. Dieser arbeitet eigenen Angaben zufolge gerade an einer Abgrenzungsempfehlung für Landesbehörden, die zumindest Produktionsbetriebe ohne Publikumsverkehr vor einer unberechtigten Schließung schützen soll.

Wie Rechtsanwalt Achim Carius, Geschäftsführer des Wirtschaftsverbandes Kopie & Medientechnik e.V. erklärt, gäbe es derzeit keine Erläuterungstexte zur Auflistung der von der Schließung betroffenen Branchen. In Telefonaten mit den Ministerbüros habe der Verband jedoch den Unterschied zwischen einem Selbstbedienungs-Copyshop mit B2C-Kunden einerseits und einem Druckdienstleistungsbetrieb ohne Laufkundschaft und mit überwiegend B2B-Kunden andererseits deutlich machen können. Standorte mit Laufkundschaft müssten demnach schließen, die tatsächliche Struktur vor Ort sei entscheidend. “Reine Druck- und Scan-Betriebe hingegen sind”, so erklärt es Carius, “von der Schließungsanordnung nicht betroffen, sofern sie ohne Publikumsverkehr arbeiten”. Selbstbedienungs-Bereiche eines Gesamtbetriebes könnten sichtbar abgetrennt und geschlossen werden.

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In der vergangenen Woche hätten Ordnungsbehörden einige der zum Motio-Netzwerk gehörenden Betriebe in Hamburg, Thüringen und Rheinland-Pfalz zur Schließung augefordert, was auch Sicht der Wirtschaftsverbandes rechtswidrig gewesen sei, da die Entscheidungen, so Achim Carius, auf einer Fehleinschätzung der Struktur der Betriebe basierten. “Auch die aktuellen Copyshop-Schließungsverfügung können bei lokalen Behörden zu einer unberechtigten Schließungsaufforderung gegenüber Druckbetrieben führen”, heißt es in einer Mitteilung des Wirtschaftsverbandes. Daher arbeitet das Motio-Netzwerk gerade an einer entsprechenden Abgrenzungsempfehlung für Landesbehörden, die Betriebe mit Produktionsdruck ohne Publikumsverkehr vor einer unberechtigten Schließung schützen soll.

Update (26.3.2020): Inzwischen ist der Leitfaden, an dem auch der Bundesverband Druck und Medien, BVDM, mitgewirkt hat, fertig und wurde den Mitgliedsbetrieben beider bundesweiten Verbände zur Verfügung gestellt. Damit sollen Sie für Kontrollbesuche der Polizei gewappnet sein. Der Leitfaden kann hier sowie über die Website des Motio-Netzwerkes heruntergeladen werden.

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