Dr. Siegfried Jaschinski als Aufsichtsratsvorsitzender bestätigt

Heidelberger Druckmaschinen: Drei Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat gewählt

Prof. Dr. Schuh (li.), Dr. Siegfried Jaschinski und Ferdinand Rüesch wurden von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der Heidelberger Druckmaschinen AG gewählt.

An der gestrigen Hauptversammlung der Heidelberger Druckmaschinen AG (Heidelberg) zum Geschäftsjahr 2017/2018 im Congress Center Rosengarten in Mannheim haben rund 1300 Aktionäre teilgenommen. Es waren knapp 38 Prozent des Heidelberg-Grundkapitals vertreten. Einer der Tagesordnungspunkte: die turnusgemäß anstehende Wahl von dreien der sechs Vertreter der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat. Kandidiert hatten und bestätigt wurden Dr. Siegfried Jaschinski (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Ferdinand Rüesch und Prof. Dr.-Ing. Günther Schuh.

Der Vorstand erläuterte den Aktionären die Strategie des Unternehmens sowie die Bilanzzahlen des vergangenen Geschäftsjahres (1. April 2017 bis 31. März 2018). Bestätigt wurden die im Sommer 2017 kommunizierten Mittelfristziele. Diese beinhalten einen Anstieg des Konzernumsatzes auf rund 3 Mrd. Euro, ein operatives Ergebnis (Ebitda) von 250 bis 300 Mio. Euro und einen Nachsteuergewinn von mehr als 100 Mio. Euro.

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Die Aktionäre des Unternehmens hatten auf der Hauptversammlung über vier der fünf Tagesordnungspunkte abzustimmen, unter anderem über die turnusgemäß anstehende Wahl von dreien der sechs Vertreter der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat. Hierfür kandidierten Dr. Siegfried Jaschinski, Ferdinand Rüesch (er ist mit etwas über 9 Prozent Ankeraktionär von Heidelberg) und Prof. Dr.-Ing. Günther Schuh. Bei der Beschlussfassung über die Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrats zeigte sich die große Mehrheit der Stimmberechtigten mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Kandidaten einverstanden. Auf der nach der Hauptversammlung stattgefundenen konstituierenden Sitzung des neuen Aufsichtsrates wurde Siegfried Jaschinski bis 2023 erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden von Heidelberg gewählt.

Der Aufsichtsrat besteht nach der Satzung und dem Mitbestimmungsgesetz aus zwölf Mitgliedern. Die oben genannten drei Mitglieder der Anteilseignerseite waren entsprechend den Vorschriften des Aktiengesetzes von der Hauptversammlung zu wählen. Die sechs Mitglieder der Arbeitnehmervertreter wurden in einem separaten Verfahren nach dem Mitbestimmungsgesetz bereits vor der Hauptversammlung gewählt. Die neue Amtszeit hat mit Ende der Hauptversammlung am 25. Juli 2018 begonnen.

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