Motio wendet sich an deutsche Bundestagsabgeordnete
“Abmahnungen dürfen nicht zum lukrativen Geschäftsmodell werden”
von Redaktion,
Das “Motio-Netzwerk für Medienkommunikation” will sich dafür einsetzen, dass Sanktionen bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausgesetzt werden. Dabei gehe es vor allem um Abmahnungen bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
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Erforderlich sei eine Regelung, die ausschließlich seriösen Verbänden und Personen erlaube, abzumahnen, sagt Motio-Geschäftsführer Rechtsanwalt Achim Carius. Abmahnungen dürften nicht zum lukrativen Geschäftsmodell werden. Außerdem müssten die Anwaltsgebühren gedeckelt werden. Auch der so genannte “fliegende Gerichtsstand” solle abgeschafft werden. Der “fliegende Gerichtsstand” bezieht sich auf Klagen gegen Medien und besagt, dass der Gerichtsort dort begründet sein kann, an dem das fragliche Medienprodukt zur Kenntnis gelangt. Auf diese Weise kann sich der Kläger den Gerichtsort quasi aussuchen.
Um dem Anliegen des Verbands Gehör zu verschaffen, hat sich Carius Ende Mai 2018 im Namen des Branchenverbandes an Bundestagsabgeordnete und Parteien in Berlin gewandt: “Unsere 300 deutschen Mitglieds-Standorte (gewerbliche Digitaldruck- und Scan-Dienstleistungs-Unternehmen) sind frustriert und aufgebracht, da sie die neue Datenschutzgrundverordnung kaum umsetzen können”, heißt es in dem Schreiben. “Zudem blockiert die Verordnung das bisherige Geschäftsmodell der Branche. Der geforderte Verwaltungsaufwand ist für unsere Kleinbetriebe (überwiegend unter 20 Mitarbeiter) stark übertrieben.” Darüber hinaus, so das Schreiben weiter, würde diese Lage von externen Datenschutzberatungs-Dienstleistern ausgenutzt, die von betroffenen Betrieben unangemessen hohe Honorare forderten. Der Verband fordere eine Nachbesserung der Regelung. Motio ist ein überregionaler Zusammenschluss von gewerblichen und inhabergeführten Print- und Scan-Dienstleistern.