München ist um eine namhafte Druckerei ärmer – Nach der Insolvenz kam das Aus für über 100 Mitarbeiter

Mediahaus Biering GmbH wird geschlossen

Das Mediahaus Biering mit der Mediahaus Vertriebs GmbH in München sind Geschichte.

In den letzten Jahren haben einige spektakuläre Veränderungen die grafische Szene im Großraum München geprägt. So ließ beispielsweise im März dieses Jahres die Meldung aufhorchen, dass die Münchner Abendzeitung beim Amtsgericht München Antrag auf Insolvenz gestellt hat. Vier Monate später wurde bekannt, dass die Gesellschafter das 2001 in Betrieb genommene Druckzentrum der Süddeutschen Societäts-Druckerei in Maisach bei München zum 31. Dezember 2014 schließen wollen, weil es nachhaltig in die roten Zahlen zu rutschen drohe, wie es hieß.

Ein weiterer Coup: Die Lipp GmbH Graphische Betriebe in München stieß ihr Offsetdruckgeschäft sowie ihre Druckweiterverarbeitung „aufgrund des Preiskampfes am Markt“ ab zugunsten einer Kooperation mit der Druckerei Geiselberger.

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Nicht zu vergessen: Unter der Dachmarke „Print Allianz – Peschke+Aumüller“ wollen die bekannten Druckdienstleister G. Peschke Druckerei GmbH (München) und die Aumüller Druck GmbH (Regensburg) „zusammen wachsen und zusammenwachsen“. Das meldete print.de vor gut einem Jahr.

Die Kooperation der Gerber KG mit der Mediengruppe Universal wurde auch im Juli dieses Jahres bekannt. Die Mediengruppe Universal geht auf den Zusammenschluss der fünf Münchner Druckereien E. Mühlthaler’s Buch- und Kunstdruckerei, Manz Druck, Universal Druck, GWD und Wolf & Sohn zurück.

Und die Zahl der Buchbindereien in der Stadt an der Isar ist extrem geschrumpft.

In der Sache Biering hatte der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Oliver Schartl von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München und Hallbergmoos) dem Insolvenzgericht nach § 208 Abs. 1 InsO. „Masseunzulänglichkeit“ gemeldet. Das heißt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseverbindlichkeiten zu erfüllen.

Für Oliver Schartl war die Gesamtkonstellation des Mediahauses nicht mehr tragfähig. Alle Bemühungen, einen adäquaten Investor zu finden, seien gescheitert. Es gab interessierte Investoren aus der grafischen Szene, doch hätten sämtliche über 100 Mitarbeiter – so sieht es § 613a BGB vor – vom neuen Investor übernommen werden müssen, denn „ein Betriebsübergang führt nicht zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Betrieb oder Betriebsteil auf ein anderes Unternehmen übertragen wird“, so der Kontext des Gesetzes-Paragraphen. Sinn und Zweck der Regelung des § 613a BGB ist vielmehr, einen lückenlosen Bestandsschutz für die betroffenen Arbeitnehmer zu gewähren. Für die einen gut, für die anderen eine arbeitsrechtliche Hürde. Angesichts des bei Biering wohl anzusetzenden Lohnniveaus hätte dieser Umstand für die meisten potentiell Interessierten eine kaum zu schulternde Aufgabe bedeutet. Erschwerend sei hinzugekommen, „dass eine Reihe von Vertriebsmitarbeitern dem Haus den Rücken gekehrt hatten“, so Schartl weiter.

„Die Sanierung insolventer Unternehmen scheitert häufig an dem in Deutschland sehr weitreichenden Arbeitnehmerschutz, da insbesondere § 613a BGB auch bei sogen. übertragenden Sanierungen (Asset Deal) Anwendung findet. Zwar gibt es in diesem Zusammenhang Mittel und Wege, auch Personalreduzierungen mittels beispielsweise eines Erwerberkonzeptes umzusetzen, häufig aber führen solche Sanierungsmaßnahmen zu erheblichen Kosten, welche potentielle Interessenten regelmäßig nicht zu tragen bereit sind“, ergänzt der Insolvenzverwalter.

Einzig für die Buchbinderei-Tochter von Biering konnte eine Lösung gefunden werden. Falza Paperworks GmbH wurde mit Maschinen von einem Privatinvestor übernommen und wird als Paperworks GmbH neu beginnen.