Die GPD Foodpackaging GmbH & Co. KG (Rinteln/Niedersachsen) hat am 22. Februar 2024 beim Amtsgericht Bückeburg einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das teilte das Unternehmen jetzt mit. Das Amtsgericht hat als vorläufigen Insolvenzverwalter den Rechtsanwalt Martin Schmidt (Hameln) von der Kanzlei Andres Partner bestellt, der sich jetzt einarbeitet. Laut Kanzlei Andres Partner sind von der Insolvenz rund 20 Mitarbeiter betroffen. Bezüglich der Gründe der Insolvenz ist ein Streit zwischen GPD Foodpackaging und manroland Goss entbrannt.
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Die Gesellschaft war im Jahre 2020 als Start Up-Unternehmen durch die Mediengruppe Giesdorf (Detmold) gegründet worden, um mit einer neuartigen, komplett automatisierten und prozessoptimierten Verpackungsdruckfabrik “den steigenden Bedarf an Tiefkühlverpackungen für Lebensmittel effizient zu bedienen”, wie es damals in einem Pressetext hieß.
Dafür wollte Giesdorf insgesamt 32 Mio. Euro investieren. Auf einer manroland-Goss-Varioman-Rollenoffsetmaschine, die elektronenstrahl-härtende Farben verdruckt und mit einer Rotationsstanze ausgerüstet ist, sollten pro Stunde bis zu 150.000 fertig gerillte und gestanzte Pizzakartons entstehen. Damit sollte, wie die Fachzeitschrift “Deutscher Drucker” im November 2021 berichtete, die effizienteste Faltschachtelproduktion Europas an den Start gebracht werden.
GPD Foodpackaging: “Leistungswerte nicht erreicht”
GPD Foodpackaging schreibt nun in einer Pressemitteilung: “Nach einem durch die Corona-Pandemie und die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs erschwerten Markteintritt wurde für das Unternehmen zum Verhängnis, dass die gelieferte Druckmaschine von Anfang an gravierende Mängel aufwies und die vertraglich vereinbarten Leistungswerte nicht erreichte. Diese Probleme konnte der Lieferant auch innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung und Installation der Maschine nicht lösen”.
GPD Foodpackaging nimmt dann in seiner Pressemitteilung auf ein selbstständiges Beweisverfahren beim Landgericht Augsburg Bezug und schreibt: Dort “habe sich bei Testläufen mit der Maschine unter Aufsicht des vom Gericht bestellten Sachverständigen bestätigt, dass die Maschine schwere konstruktive Mängel aufweise und die vertraglichen Leistungswerte nicht erfülle.” “Der Maschinenlieferant war bei Gesprächen in jüngster Zeit nicht bereit, feste Zusagen für eine grundlegende Überarbeitung der Druckmaschine zu geben. Und die Gesellschafterin des Maschinenlieferanten war nicht bereit, belastbare Zusagen für die Finanzierung der notwendigen Überarbeitung der Maschine zu geben“, wird die Geschäftsführung von GPD Foodpackaging in derselben Mitteilung zitiert.
“In dieser Situation habe sich die Geschäftsleitung gezwungen gesehen, Insolvenzantrag zu stellen”, heißt es in der Pressemitteilung weiter. “Ziel der Geschäftsleitung sei es nun, im Zusammenwirken mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb zunächst fortzusetzen.”
manroland Goss widerspricht der Darstellung von GPD Foodpackaging
Auf Nachfrage von print.de hat die Firma manroland Goss der Redaktion eine Stellungnahme zukommen lassen, in der es wie folgt heißt:
“Über die Presse hat manroland Goss vom Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GPD Foodpackaging GmbH & Co. KG (GPD) Kenntnis erhalten. manroland Goss hat Ende 2020 eine VARIOMAN c:line an GPD verkauft. Die VARIOMAN Druckmaschine ist Teil einer integrierten Produktionslinie, zu der auch Aggregate weiterer Lieferanten gehören. Die Produktionsbereitschaft der VARIOMAN Anlage wurde übereinstimmend Ende 2021 erklärt und dokumentiert.
Im Zuge der Ausweitung der Anlagennutzung in den Folgejahren kam es zu Unstimmigkeiten zwischen den involvierten Parteien über Leistungsparameter der Anlage (Druckmaschine und Zusatzaggregate). manroland Goss ist insofern Antragsgegnerin eines Beweisverfahrens am Landgericht Augsburg, welches durch GPD veranlasst wurde. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde ein gerichtlicher Sachverständiger bestellt und mit der Begutachtung der Maschine beauftragt. Die Begutachtung der Maschine ist gegenwärtig im Gange und noch nicht abgeschlossen. Ein Ergebnis dieser Untersuchungen liegt noch nicht vor. Eine – auch vorläufige und oder teilweise – Bewertung der Untersuchungsergebnisse hat noch nicht stattgefunden.“